In Österreich sind Verschlusssysteme für Flucht- und Rettungswege durch ÖNORMen festgelegt.
Anforderungen und Einsatz sind behördlich festgelegt.
Notausgang
Notausgangsverschlüsse sind bestimmt für Fluchttüren in Gebäuden, die in der Regel keinem öffentlichen Verkehr unterliegen und deren
Besucher die Funktion der Fluchttüren kennen (Büroräume, Werkstätten, ...)
Der Konzeption entsprechend können Notausgangs- verschlüsse in Fluchtrichtung immer mit der Türschnalle geöffnet werden, der Durchgang
in die entgegengesetzte Richtung ist unterbunden (Grundstellung).
Ist der Durchgang zeitweise in beide Richtungen erforderlich, sind Modelle mit einseitiger Schlüsselfunktion zu installieren.
Je nach System kann dann die Grundstellung entweder manuell mit Schlüsselsperre oder automatisch mit dem Schließen der Türe erreicht werden.
Panikverschluss
Panikverschlüsse kommen in öffentlichen Gebäuden zum Einsatz, deren Besucher die Funktion der Fluchttüren nicht kennen (Schulen, Einkaufszentren, ...)
Grundsätzlich werden Schließsysteme mit den selben Funktionen wie bei den Notausgängen installiert.
Zusätzlich wird fluchtseitig eine leichtgängige Druckstange über die gesamte Türbreite montiert.
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